NIS2-Betroffenheit & Scope
Wir prüfen Einrichtungsart, Sektor, Größenmerkmale, Konzernbezüge und Sonderregelungen und grenzen den relevanten Anwendungsbereich ab.
Ergebnis: nachvollziehbare Einordnung und klarer Scope.
Informationssicherheit muss im Unternehmensalltag funktionieren – mit klaren Verantwortlichkeiten, angemessenen Maßnahmen und belastbaren Nachweisen.
Wir prüfen Betroffenheit, Reifegrad und konkrete Lücken und entwickeln daraus einen praktikablen Rahmen für NIS2 und ISMS.
Sektor, Einrichtungsart, Unternehmensgröße und Konzernbezüge bestimmen, ob und in welchem Umfang das BSIG für ein Unternehmen relevant ist.
Erst wenn Betroffenheit, Scope und vorhandener Reifegrad geklärt sind, lassen sich Maßnahmen sinnvoll priorisieren.
Bestehende Prozesse nutzen, echte Lücken schließen und nur so viel neue Struktur schaffen, wie für Ihr Unternehmen erforderlich ist.
Einzelne Module können separat oder als abgestimmter ISMS- und NIS2-Ansatz umgesetzt werden.
Wir prüfen Einrichtungsart, Sektor, Größenmerkmale, Konzernbezüge und Sonderregelungen und grenzen den relevanten Anwendungsbereich ab.
Ergebnis: nachvollziehbare Einordnung und klarer Scope.
Wir entwickeln oder verbessern Rollen, Governance, Richtlinien und Steuerungsprozesse – auf Wunsch mit Blick auf ISO/IEC 27001.
Ergebnis: tragfähige Verantwortlichkeiten und klare Steuerung.
Wir bewerten Risiken, vorhandene Schutzmaßnahmen und relevante Abhängigkeiten und priorisieren den Handlungsbedarf.
Ergebnis: Risikobild, Gap-Analyse und realistische Roadmap.
Wir strukturieren Sicherheitsvorgaben, Freigaben, Kontrollen und Dokumentation so, dass sie verständlich, pflegbar und prüfbar bleiben.
Ergebnis: belastbare und praxistaugliche Dokumentation.
Wir entwickeln Melde- und Eskalationswege, Notfall- und Wiederanlaufprozesse sowie angemessene Sicherheitsanforderungen an Dienstleister.
Ergebnis: vorbereitete Reaktion und höhere Resilienz.
Wir schulen Geschäftsleitung und Mitarbeitende, prüfen die Wirksamkeit von Maßnahmen und bereiten interne oder externe Prüfungen vor.
Ergebnis: mehr Handlungssicherheit und kontinuierliche Verbesserung.
Das seit dem 6. Dezember 2025 geltende BSIG setzt NIS2 in Deutschland um. Für erfasste Einrichtungen gelten insbesondere Pflichten zu Risikomanagement, Registrierung, Meldungen und Geschäftsleitungsverantwortung.
Betroffenheit und Scope klären, Verantwortliche einbinden und die wichtigsten Umsetzungs- und Nachweislücken priorisieren.
Branche, Größenmerkmale, Konzernstruktur oder Sonderfälle lassen keine belastbare Einordnung auf den ersten Blick zu.
Vorhandene ISO-, Sicherheits- oder Datenschutzprozesse sollen gezielt mit den relevanten BSIG-Anforderungen abgeglichen werden.
Risikobewertungen, Verantwortlichkeiten und Maßnahmen müssen konsistent dokumentiert und verständlich aufbereitet werden.
Eskalationswege, Meldeentscheidungen, Wiederanlauf und interne Kommunikation müssen vor einem Sicherheitsvorfall funktionieren.
Wir übersetzen Anforderungen in konkrete Rollen, Prozesse, Maßnahmen und nachvollziehbare Arbeitspakete.
Vorhandene ISO-, Datenschutz-, Qualitäts- und Sicherheitsprozesse werden integriert statt unnötig verdoppelt.
Maßnahmen richten sich nach Scope, Risiko, Verhältnismäßigkeit und dem tatsächlichen Reifegrad Ihrer Organisation.
Wir begleiten Betroffenheitsprüfung, Gap-Analyse, Dokumentation, Schulungen, Reviews und konkrete Verbesserungen.
Erst den Anwendungsbereich verstehen, dann Risiken und Lücken bewerten und daraus passende Maßnahmen ableiten.
Wir klären Ausgangslage, Anlass, Ziele und den sinnvollen Umfang der nächsten Schritte.
Ergebnis: klarer Startpunkt
Einrichtungsart, Größenkriterien, relevante Dienste, Systeme und organisatorische Grenzen werden eingeordnet.
Ergebnis: belastbarer Prüfungsumfang
Wir bewerten den vorhandenen Stand, Risiken, Maßnahmen und dokumentierte Nachweise.
Ergebnis: priorisierte Risikolandkarte
Sie erhalten konkrete Aufgaben, Verantwortlichkeiten, Prioritäten und einen realistischen Umsetzungsrahmen.
Ergebnis: umsetzbare Roadmap
Wir entwickeln Prozesse und Dokumente weiter und befähigen Verantwortliche und Mitarbeitende.
Ergebnis: wirksame Maßnahmen
Wir prüfen den erreichten Stand und etablieren einen praktikablen Verbesserungs- und Review-Prozess.
Ergebnis: dauerhaft belastbares ISMS
Ein kompakter NIS2-Check schafft Klarheit, bevor ein umfangreiches Umsetzungsprojekt gestartet wird.
Dabei betrachten wir zunächst vier zentrale Fragen:
Auf dieser Grundlage lässt sich der weitere Aufwand realistisch planen und priorisieren.
NIS2 ist die europäische Richtlinie für ein unionsweit höheres Cybersicherheitsniveau. In Deutschland werden die zentralen Anforderungen seit dem 6. Dezember 2025 insbesondere durch das neue BSI-Gesetz umgesetzt.
Für erfasste Einrichtungen folgen daraus unter anderem Pflichten zu Risikomanagementmaßnahmen, Registrierung, Meldungen erheblicher Sicherheitsvorfälle und zur Einbindung der Geschäftsleitung.
Die Betroffenheit hängt insbesondere von Einrichtungsart, Sektor, Mitarbeiterzahl, Umsatz, Bilanzsumme und möglichen Konzernbezügen ab. Für bestimmte Einrichtungsarten und Sonderfälle gelten abweichende Regeln.
Eine erste Orientierung bietet unser Beitrag „Von NIS2 betroffen? Der Unternehmenscheck“ →. Für eine belastbare Einordnung sollte der konkrete Sachverhalt geprüft werden.
Das BSIG verlangt geeignete, verhältnismäßige und wirksame technische und organisatorische Risikomanagementmaßnahmen sowie deren Dokumentation. Es schreibt jedoch nicht für jede erfasste Einrichtung pauschal ein formal zertifiziertes ISMS vor.
Ein strukturiertes ISMS ist in der Praxis häufig der sinnvollste Rahmen, um Verantwortlichkeiten, Risiken, Maßnahmen, Wirksamkeitskontrollen und Nachweise dauerhaft zu steuern.
Zu den zentralen Themen gehören unter anderem Risikoanalyse, Behandlung von Sicherheitsvorfällen, Business Continuity und Krisenmanagement, Lieferkettensicherheit, sichere Beschaffung und Entwicklung, Wirksamkeitskontrollen, Schulungen, Kryptografie sowie Zugriffs- und Berechtigungsmanagement.
Welche Maßnahmen angemessen sind, richtet sich nach Risikoexposition, Größe, Umsetzungskosten sowie Eintrittswahrscheinlichkeit und möglichen Auswirkungen von Sicherheitsvorfällen.
Besonders wichtige und wichtige Einrichtungen müssen sich grundsätzlich spätestens drei Monate, nachdem sie erstmals oder erneut als solche gelten, über die vorgesehene Registrierungsmöglichkeit beim BSI registrieren.
Änderungen der registrierten Angaben müssen grundsätzlich unverzüglich, spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Kenntnis, mitgeteilt werden.
Das BSIG sieht für erfasste erhebliche Sicherheitsvorfälle grundsätzlich eine frühe Erstmeldung innerhalb von 24 Stunden nach Kenntniserlangung, eine Meldung innerhalb von 72 Stunden und spätestens einen Monat nach der 72-Stunden-Meldung eine Abschlussmeldung vor.
Damit diese Fristen eingehalten werden können, müssen interne Erkennung, Bewertung, Eskalation und Zuständigkeiten bereits vor einem Vorfall definiert sein.
Geschäftsleitungen besonders wichtiger und wichtiger Einrichtungen müssen die erforderlichen Risikomanagementmaßnahmen umsetzen und deren Umsetzung überwachen. Außerdem bestehen regelmäßige Schulungspflichten.
Vertiefende Informationen finden Sie im Beitrag „NIS2-Haftung: Pflichten für Geschäftsführer und Vorstände“ →.
Eine Zertifizierung nach ISO/IEC 27001 kann eine sehr gute Grundlage bilden, ersetzt aber nicht automatisch die Prüfung der konkreten gesetzlichen Anforderungen, des Anwendungsbereichs und möglicher sektorspezifischer Besonderheiten.
Vorhandene ISO-Strukturen sollten deshalb gezielt mit den einschlägigen BSIG-Pflichten abgeglichen werden.
Nein, eine pauschale regelmäßige externe Auditpflicht gilt nicht in gleicher Weise für jede erfasste Einrichtung. Besondere Nachweispflichten bestehen insbesondere für Betreiber kritischer Anlagen; daneben kann das BSI im Rahmen seiner Aufsicht Audits, Prüfungen oder Zertifizierungen anordnen.
Unabhängig davon sind regelmäßige interne Überprüfungen sinnvoll, um die Wirksamkeit der Maßnahmen zu bewerten und Verbesserungen nachvollziehbar zu steuern.
Der sinnvollste Einstieg ist meist eine strukturierte Betroffenheits-, Scope- und Reifegradprüfung. Anschließend können Lücken nach Risiko, Dringlichkeit und Umsetzungsaufwand priorisiert werden.
Wir unterstützen Sie dabei, NIS2-Betroffenheit und Handlungsbedarf einzuordnen und wirksame ISMS-Strukturen pragmatisch aufzubauen.
Hinweis: DProtected unterstützt Unternehmen bei der organisatorischen und operativen Umsetzung von Datenschutz-, Informationssicherheits- und Compliance-Anforderungen. Unsere Leistungen ersetzen keine Rechtsberatung im rechtlichen Einzelfall.